Übergabe der Steuererklärung in einer hochwertigen Mappe

Bilanz und Gewinnermittlung erstellen lassen digital & im Raum München, Augsburg, Landsberg

Steuerberatung

Illustration Jahresabschluss

Steuerberatung vom Profi

Profitieren Sie von meinem Branchenbezogenen Fachwissen

Ob Unternehmer oder Privatperson, Freiberufler oder Gesellschaft – bei mir sind Sie immer in den richtigen Händen.

Das deutsche Steuerrecht mit stetig ändernder Rechtslage sowie neuer Rechtsprechung ist in jeglicher Hinsicht komplex – übergeben Sie Ihre Steuerangelegenheiten in die Hände eines Profis – ich werde es für Sie transparenter darstellen.

Bei mir bekommen Sie den Rundum-Service. Von der Erstellung der Steuererklärungen, über die Prüfung der Steuerbescheide, bis hin zur Betreuung von Betriebsprüfungen und vieles mehr. 

Mein Firmensitz ist in Schondorf am Ammersee zwischen Landsberg, München und Weilheim. Durch meine digitale Arbeitsweise berate ich Kunden ortsunabhängig.

Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmen sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Profitieren Sie von meinen speziellen Fachkenntnissen auch in den Bereichen Gastronomie und Handwerk.

Ich erstelle für Sie
✓ Gewerbesteuererklärung
✓ Umsatzsteuererklärung
✓ Gesonderte Feststellungserklärung
✓ Einnahmen-Überschuss-Rechnung
✓ Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
✓ Elektronische Bilanz zur Übermittlung ans Finanzamt
✓ Entwicklung des Anlagevermögens

Freiberufler

Sofern Sie in den freien Berufen tätig sind, profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und sind nicht verpflichtet eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Zu den freien Berufen gehören unter anderem Apotheker,  Architekten, Ärzte, aber auch Rechtsanwälte.

Ich erstelle für Sie
✓ Umsatzsteuererklärung
✓ Gesonderte Feststellungserklärung
✓ Einnahmen-Überschuss-Rechnung
✓ Entwicklung des Anlagevermögens

Gesellschaften

Als Gesellschaft (u.a. GbR, OHG, KG, GmbH, AG) sind Sie optimal bei mir aufgehoben. Zusammen optimieren wir das Betriebsergebnis und nutzen den steuerlichen Rahmen für Sie aus.

Ich erstelle für Sie
✓ Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung
✓ Körperschaftssteuererklärung
✓ Gewerbesteuererklärung
✓ Umsatzsteuererklärung
✓ Kapitalertragsteueranmeldung
✓ Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
✓ Gewinn- und Verlustrechnung nach Handels- und Steuerrecht
✓ Erstellung eines Jahresabschlussberichts
✓ Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger
✓ Elektronische Bilanz zur Übermittlung ans Finanzamt
✓ Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts
✓ Entwicklung des Anlagevermögens

Kleinunternehmer

Mit einem Umsatz von weniger als 22 000 € können Sie die Vorteile als Kleinunternehmer geltend machen und sind faktisch von der Umsatzsteuer befreit. Nutzen Sie diesen Wettbewerbsvorteil.

Ich erstelle für Sie:
✓ Gewerbesteuererklärung
✓ Umsatzsteuererklärung
✓ Gesonderte Feststellungserklärung
✓ Einnahmen-Überschuss-Rechnung
✓ Entwicklung des Anlagevermögens

Privatpersonen

Auch als Privatperson bietet sich eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Geben Sie dieses komplexe Thema in meine Hände und sparen dabei wertvolle Zeit und Geld. Für Unternehmer ist es zudem sinnvoll alles in einer Hand zu haben.

Ich erstelle für Sie
✓ Einkommensteuererklärung
✓ Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
✓ Überschuss bei Vermietung und Verpachtung
✓ Gewinnermittlung bei Photovoltaikanlagen

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Wenn Sie eine Schenkung planen oder bereits vollzogen haben, eine Erbschaft ansteht oder bereits geerbt wurde – ich bin für Sie da und begleite Sie von der Planung bis hin zur Vollziehung.

Ich erstelle für Sie
✓ Vermögensnachfolgeplan
✓ Erbschaftsteuererklärung
✓ Schenkungsteuererklärung
✓ Erklärung zur Feststellung der Bedarfswerte

Übergabe Steuererklärung in Mappe
Illustration Jahresabschluss
Übergabe Steuererklärung in Mappe

Jahresabschluss und Steuererklärungen aus einer Hand

Der Jahresabschluss stellt das Kernstück für Ihr individuelles Gestaltungspotential dar und bildet den betrieblichen Erfolg eines Jahres ab. Somit dient er als Entscheidungsgrundlage für Gesellschafter und Kapitalgeber, die durch einen aussagekräftigen Jahresabschlussbericht zusätzlich überzeugt werden.
 
Hierzu ist es notwendig die jeweiligen bilanzpolitischen Ziele im Blick zu behalten und alle handels- sowie steuerrechtlichen Möglichkeiten auszunutzen.
 
Als Basis für die Erstellung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung dient entweder die von Ihnen oder durch mich geführte Buchhaltung.

Mit der passenden Unternehmensform (steuerliche) Vorteile sichern

Ich stricke die passende Gesellschaftsform für Sie:
Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG

Gemeinsam finden wir die richtige Unternehmensform, die Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen bietet:
✓ Steuerbelastung begrenzen
✓ Haftungsbeschränkung
✓ Flexibilität sichern
✓ Liquidität steigern
✓ Gründungskosten minimieren
✓ Unternehmensnachfolge von Beginn an planen

Illustration Unternehmensform
Checkliste für Einkommenssteuererklärung

Steuererklärung: Vorbereitung leicht gemacht

Für den Erfolg meiner Arbeit im Bereich Steuererklärung ist schon zu Beginn die Vollständigkeit und Aufbereitung der Unterlagen von Vorteil.

Mit den Checklisten führe ich Sie Schritt für Schritt durch die Vorbereitung.

Häufige Fragen & Antworten zu Steuerberatung

Mir persönlich ist viel daran gelegen, dass Sie sich als Mandant gut versorgt fühlen und sich dabei keine Gedanken um unerwartete Kosten machen müssen. Hierzu halten wir die Leistungen und Vergütung vorab in einer individuellen Honorarvereinbarung fest. Ausgangsbasis bildet in diesem Rahmen immer die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Zudem bemisst sich das Honorar nach dem nötigen Zeitaufwand und dem Schwierigkeitsgrad.

Wie ermittelt sich die Höhe der Kosten?

  • Steuererklärungen: Summe der positiven Einkünfte bzw. Einkommen
  • Jahresabschluss: Zusammenspiel aus Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung: der höhere Betrag aus Summe der Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben
  • Lohnbuchhaltung: Anzahl der Arbeitnehmer
  • Finanzbuchhaltung: der höhere Betrag aus dem Jahresumsatz oder Aufwendungen
  • Sonstige Leistungen nach Zeitaufwand

Gerne unterbreite ich Ihnen ein indiviuelles Angeobt

Grundsätzlich ist eine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen.
Verlassen Sie sich auf mich und gewinnen hierdurch Zeit.
Ein Steuerberater hat die Steuererklärungen bis zum 28. Februar des zweiten Folgejahres einzureichen. Für die Abgabe der Steuererklärungen des Jahres 2019 wurde hier sogar coronabedingt eine Erleichterung bis 31. August des zweiten Folgejahres erreicht.

Bei der Zusammenarbeit setze ich auf die vorhanden elektronischen Medien. Austausch kann zeitnah und ortsunabhängig erfolgen. Hierbei soll aber natürlich der persönliche Austausch nicht zu Kurz kommen. Hier erfahren Sie mehr über die digitale Buchhaltung.

Natürlich gerne!
Steueroptimierung beginnt nicht erst am Jahresende zur Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Vielmehr stellt eine fundierte Finanzbuchhaltung die Basis des Unternehmenserfolgs dar.
Hier erfahren Sie mehr zur (digitalen) Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Konnte ich Ihr Interesse wecken?

Möchten Sie mich kennenlernen und mehr über Ihr persönliches Steuersparpotential erfahren? Dann schicken Sie mir gerne kostenlos und unverbindlich eine Anfrage.
Sie erreichen mich jederzeit telefonisch oder über mein Kontaktformular. Ich freue mich, von Ihnen zu hören!